Graf Hermann von Henneberg entscheidet einen Streit zwischen seinem Burgmann in Münnerstadt Friedrich Apel und dem Komtur der Deutschordenskommende in Münnerstadt Nikolaus Fischer wegen des Zehnten in Dorf und Gemarkung Burghausen. Danach steht der Kommende in Burghausen der Zehnt von vier Höfen und ihren Zugehörungen sowie von insgesamt 75 Morgen Äckern und Ellern, sofern diese wieder in Anbau genommen werden, allein zu. Von allen anderen Gütern im Ort erhält Friedrich Apel die Hälfte des Zehnten. Vnnd gescheen auff montag nach sanct Vrsuln tag 1517. Aussteller: Graf Hermann von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt