Landratsämter: Main-Taunus-Kreis (Bestand)
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656
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit oder Sitz im Archivsprengel Wiesbaden >> Allgemeine und innere Verwaltung >> Landratsämter
[1668], 1886-2011
Bestandsgeschichte: Regelmäßige Ablieferungen seit 1966 (Zugang 52/1966).
Geschichte des Bestandsbildners: Das hessische Landratsamt Main-Taunus-Kreis wurde am 1.4.1928 gegründet und war für das Gebiet der ehemaligen Landkreise Höchst und Wiesbaden und teilweise für Gemeinden des Hochtaunuskreises, Untertaunuskreises sowie des Kreises Usingen zuständig.
Der Main-Taunus-Kreis ist flächenmäßig der kleinste Landkreis Deutschlands.
Der Verwaltungssitz war zunächst in Höchst. Seit 1980 ist Hofheim am Taunus die Kreisstadt, das Landratsamt wurde jedoch erst 1987 nach Hofheim verlegt. Heute ist es am Kreishaus 1-5 in Hofheim ansässig.
Das Landratsamt ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde des Main-Taunus-Kreises, als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde und hat somit eine Doppelfunktion.
Typische Aufgaben: Amtärztliche Gutachten, Baugenehmigungen, Führerscheine und KFZ-Zulassung, Gaststättenerlaubnisse, Lebensmittelüberwachung, Katasterwesen, Rechtsaufsicht über Gemeinden und Umweltschutz. Zusätzlich ist das Landratsamt eigenverantwortlich zuständig für die Abwicklung der laufenden Verwaltung wie Berufliches Schulwesen, öffentlicher Personennahverkehr, Abfallwirtschaft und Krankenhäuser.
Ehemalige Landräte:
1928-1933: Wilhelm Apel
1933-1939: Dr. Ernst Janke
1939-1945: Dr. Franz Brunnenträger
1945-1946: Dr. Walter Weber
1946-1966: Dr. Joseph Wagenbach
1966-1978: Dr. Valentin Jost
1978-1989: Dr. Bernhard Löwenberg
1990-1999: Jochen Riebel
1999-2011: Berthold R. Gall
seit 2011: Michael Cyriax
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Geschichte des Bestandsbildners: Das hessische Landratsamt Main-Taunus-Kreis wurde am 1.4.1928 gegründet und war für das Gebiet der ehemaligen Landkreise Höchst und Wiesbaden und teilweise für Gemeinden des Hochtaunuskreises, Untertaunuskreises sowie des Kreises Usingen zuständig.
Der Main-Taunus-Kreis ist flächenmäßig der kleinste Landkreis Deutschlands.
Der Verwaltungssitz war zunächst in Höchst. Seit 1980 ist Hofheim am Taunus die Kreisstadt, das Landratsamt wurde jedoch erst 1987 nach Hofheim verlegt. Heute ist es am Kreishaus 1-5 in Hofheim ansässig.
Das Landratsamt ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde des Main-Taunus-Kreises, als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde und hat somit eine Doppelfunktion.
Typische Aufgaben: Amtärztliche Gutachten, Baugenehmigungen, Führerscheine und KFZ-Zulassung, Gaststättenerlaubnisse, Lebensmittelüberwachung, Katasterwesen, Rechtsaufsicht über Gemeinden und Umweltschutz. Zusätzlich ist das Landratsamt eigenverantwortlich zuständig für die Abwicklung der laufenden Verwaltung wie Berufliches Schulwesen, öffentlicher Personennahverkehr, Abfallwirtschaft und Krankenhäuser.
Ehemalige Landräte:
1928-1933: Wilhelm Apel
1933-1939: Dr. Ernst Janke
1939-1945: Dr. Franz Brunnenträger
1945-1946: Dr. Walter Weber
1946-1966: Dr. Joseph Wagenbach
1966-1978: Dr. Valentin Jost
1978-1989: Dr. Bernhard Löwenberg
1990-1999: Jochen Riebel
1999-2011: Berthold R. Gall
seit 2011: Michael Cyriax
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
ca. 86 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ