Ulrich Mair, vormals von Ötreching, bekundet, dass Abt Ulrich von St. Emmeram ihm einen Hof in Pentling für vier Jahre nach Freisassenrecht gegen die damit nach der Beschauung und dem Salbuch des Klosters verbundenen Dienste verliehen hat. Darüber setzt er Konrad Amann von Isling, Konrad Amann von Weinting und Albrecht Wishay von Weinting zu Bürgen. S: Albrecht Hofmeister von St. Emmeram, Richter von Pentling