Simon zur Lippe, Bischof zu Paderborn, verfügt bzgl. des
Augustinerinnenklosters Marienanger/Detmold, das von den Klöstern Möllenbeck
u. Blomberg, beide Windes-heimer Kongregation, geleitet wird, das Habit der
Regularissen anzunehmen, sich aus Möllenbeck oder Blomberg einen Beichtvater
zu wählen etc.