Andreas Huber (Hueber) zu Alzhausen, Hans Stegmair zu Obereulenbach, Peter Mair zu Waselsdorf und Erhart Laushaimer (Lawshaimer) zu Mantelkirchen entscheiden Folgendes im Erbstreit zwischen Hans Holzner (Holtzner) und seiner Frau Kunigunde mit Leonhard Laushaimer zu Oberrohr und Leonhard Stainhauser zu Rohr und dessen Frau Barbara (Warbara): Hans und Kunigunde Holzner sollen das Baurecht des Hofs zu Laushaim mit samt aller Zugehörung an Leonhard Laushaimer, Leonhard Stainhauser und seine Frau Barbara abtreten. Sie müssen den nächsten Lidlohn (Gesindelohn) an Lichtmess zahlen. Als Ausgleich sollen Leonhard Laushaimer und Leonhard Stainhauser 22 Pfund Münchner Pfennig zahlen. Bei Nichteinhaltung des Spruchs wird eine Strafe von 5 Pfund fällig. S: Matthäus Gaunkofer, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv