Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Irrungen zwischen seinen Getreuen Hans von Stettenberg und dessen Ehefrau Irmel von Wedelberg einerseits und Albrecht Göler von Ravensburg, Amtmann zu Stromberg, Matthias Ramung und deren Ehefrauen andererseits um etliche Gülten, Zinsen und Güter entstanden waren, die er mit seinen Räten verhört und vertragen hat. Es folgen Artikel des Vertrags, u. a. zu zwei Briefen über 3.100 Gulden Hauptgeld gegenüber der Pfalz und dem Stift Speyer, zu einem der Ehefrau des Hans von Stettenberg zur Hälfte ererbten Hof zu Speyer genannt "der Retzel" [Retscher], zum Ankauf und der Nutzung der anderen Hälfte, zum Erbfall des Hofes auf Matthias Ramung und Katharina Ramung, der Ehefrau Albrecht Gölers und ihre Erben, zu weiteren von Irmels Mutter ererbten Gütern und Gülten, zur Ausnahme von zwei Häusern, die Hansens "swiger" (+) von Erhard von Remchingen gekauft hatte und die Hans und Irmel verkauft haben, sowie von Gütern, in denen das Ehepaar mit Friedrich von Helmstatt oder Arnold von Böhl (Buhel) in Gemeinschaft sitzt, zum Vorkaufsrecht der ausgenommenen Güter mit 150 Gulden, zum Rechtsgang vor dem Heidelberger Hofgericht bei Irrungen sowie zu weiteren Erbregelungen zu Gütern, Fahrhabe, Pfandschaften, Gülten und dergleichen von Hans von Stettenberg und seiner Ehefrau. Vier mit Sekretsiegel besiegelte Ausfertigungen werden ausgestellt, die Parteien erhalten jeweils eine. Hans von Stettenberg und seine Ehefrau Irmel von Wedelberg, Albrecht Göler und seine Ehefrau Katharina Ramung sowie Matthias Ramung und seine Ehefrau Ursula von Schilbitz (Schilbitz/Schilbin) versichern Zustimmung, Einhaltung und den Verzicht auf weitere Rechtsmittel, die Ehefrauen insbesondere auf ihre Freiheiten gemäß dem Rechte Kaiser Hadrians oder des Senatus consultum Velleianum. Die Genannten kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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