Anspruch auf Gut Broch im jül. Amt Wilhelmstein (bei Neusen). Nach dem Tode ihres Vaters beantragte Maria Ernestina von Schellard zu Schinn als einzige Tochter das Besitzrecht beim jül.- berg. Hofrat. Die verwitw. Florentina Catharina von Eys gen. Beusdal zu Zweibrüggen, geb. von Voß, erhob als „revolutarische Erbin“ ebenfalls Ansprüche. Während Maria Ernestina eine Verwandtschaft bestritt, gab Florentina einen Johann von Zweibrüggen als gemeinsamen Vorfahren an, dem einst das Gut gehört haben sollte. Noch bevor der Hofrat in Düsseldorf ein Urteil fällte, starb Florentina, und ihr Sohn Johann Franz verglich sich mit Maria Ernestina, die ihm das Gut für ihren Lebensunterhalt abtrat. Gegen die Ansprüche seines Bruders Karl Kaspar macht Johann Franz geltend, dieser sei nicht standesgemäß verheiratet. Der Hofrat in Düsseldorf moniert, durch den RKG - Prozeß sei ihm das „ius primae instantiae“ genommen, da er noch kein Urteil gefällt habe.
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Anspruch auf Gut Broch im jül. Amt Wilhelmstein (bei Neusen). Nach dem Tode ihres Vaters beantragte Maria Ernestina von Schellard zu Schinn als einzige Tochter das Besitzrecht beim jül.- berg. Hofrat. Die verwitw. Florentina Catharina von Eys gen. Beusdal zu Zweibrüggen, geb. von Voß, erhob als „revolutarische Erbin“ ebenfalls Ansprüche. Während Maria Ernestina eine Verwandtschaft bestritt, gab Florentina einen Johann von Zweibrüggen als gemeinsamen Vorfahren an, dem einst das Gut gehört haben sollte. Noch bevor der Hofrat in Düsseldorf ein Urteil fällte, starb Florentina, und ihr Sohn Johann Franz verglich sich mit Maria Ernestina, die ihm das Gut für ihren Lebensunterhalt abtrat. Gegen die Ansprüche seines Bruders Karl Kaspar macht Johann Franz geltend, dieser sei nicht standesgemäß verheiratet. Der Hofrat in Düsseldorf moniert, durch den RKG - Prozeß sei ihm das „ius primae instantiae“ genommen, da er noch kein Urteil gefällt habe.
AA 0627, 1508 - E 222/898
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1749 - 1768 (1656 - 1753)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Franz Freiherr von Eys gen. Beusdal (Beusdael) Beusdal), kurfürstl. jül.-berg. Geheimer Rat, Herr zu Zweibrüggen (Hzm. Jülich, Amt Geilenkirchen; Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg); Maria Ernestina von Schellard zu Schinn, (Bekl.) Beklagter: Karl Kaspar von Eys gen. Beusdal, Schöffe in Aachen (Bruder des Johann Franz), und Theodor Wilhelm Quad zu Brochhausen namens seiner Frau Maria Anna von Beusdal, (Kl.: Florentina von Voß, Mutter des Johann Franz und des Karl Kaspar von Eys) Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1749 - Subst.: Lic. Gotthard Johann Gedt Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat Düsseldorf (ca. 1742) - 2. RKG 1749 - 1768 (1656 - 1753) Beweismittel: 19 Beweisstücke, meist das Gut Broch betreffend; u. a. Auszug aus dem Testament des Johann Wilhelm von Beusdal 1656 (Q 6). Genealogie Zweibrüggen - Schellard - Holtzem - Mirbach - Voß - Beusdal (181 in Q 17). Beschreibung: 6,5 cm, 235 Bl., lose; Q 1 - 18 (16a, b, c), 5 Beilagen. Lit.: ZAGV 50 (1929) S. 486.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:13 MESZ