Georg Seidl von Schwabelweis bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm laut eines hierüber ausgestellten und hier inserierten pawrechtbriefs (siehe Urkunde Abt Johannes von St. Emmeram vom 26. März 1488, Nr. 2251a) Baurecht auf dem Amthof des Klosters in Schwabelweis verliehen hat. S: Andre Karg, Ratsherr von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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