Der Hofmeister Johann von Morschheim, der Kanzler Doktor Florenz von Venningen und der Heidelberger Vogt Zeisolf von Adelsheim, allesamt Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz, schließen einen Vertrag mit Hans von Treswitz (Dreszwitz). Dieser hatte Forderungen wegen eines ausstehenden Dienstgelds an den Pfalzgrafen gestellt. Beide Seiten einigen sich gütlich, [1.] dass der Pfalzgraf gnadenhalber dem Hans zu dessen Lebzeiten jährlich um den Tag der Kreuzerhöhung [= 14.9.] herum als Dienstgeld durch seinen Rentmeister zu Weiden 25 rheinische Gulden gegen Quittung entrichtet. [2.] Dafür verzichtet Hans für sich und seine Erben auf alle Forderungen wegen Dienstgeld, Schulden, Schäden, Verlusten oder anderem. [3.] Gnadenhalber will der Pfalzgraf die Verpflegung (zerung) für Hans von Köln bis nach Heidelberg ausrichten lassen, ihm ein Pferdlein geben, um nach Bayern [= die Oberpfalz] zu kommen, und auch dabei die Verpflegung unterwegs übernehmen. [4.] Für all dies soll Hans sein Leben lang dem Pfalzgrafen treu dienen und gehorchen, so lange er es vermag, und nichts gegen den Pfalzgrafen mit Rat oder Tat unternehmen. Im Dienst erhält er vom Hof Futter, Nagel und Eisen wie andere seinesgleichen. Der Pfalzgraf verspricht Ersatz für Schäden, die Hans im Krieg oder an Pferden erleidet. Dafür soll Hans einen Verzicht leisten und das Übliche schwören.