Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Schreinermeister Hans Engelhard (-hart) in der Sache gegen die anderen Schreinermeister, Bürger zu Heidelberg, verhört hat. Diese vermeinten, da er dem Handwerk "nit nachgewandelt darumb gedient und von schrinermeistern gelernt habe", dass er ihnen mit 4 Gulden Strafe verfallen sein sollte. Hans ließ verlauten, er sei von Klaus von Ulm (Clausen von Ulme) gelehrt worden und wisse vom Handwerk so viel, wie ein Schreinermeister sollte, was er mit seiner Hand beweisen könne. Die Schreinermeister und Gesellen haben dies nicht hingenommen, ihn mit 2 Gulden gestraft und sodann als ihr redliches Mitglied zugelassen. Das Geld würden sie bis zum Vorbringen eines Zeugnisses durch Klaus von Ulm einbehalten. Nachdem der Pfalzgraf über die Einigung zwischen den Parteien unterrichtet worden ist, bekundet er, dass es dabei bleiben soll, dem Hans nicht mehr abgenommen werden und er fortan wie andere Meister des Handwerks zugelassen sein soll. Wer dagegen verstößt, soll "zu rede gesetzt" und nach dem Willen des Pfalzgrafen gestraft werden.