Gilg Schuhmacher, sesshaft zu Weinsberg, wegen etlicher Reden und Handlungen zu Neuenstadt gef., jedoch in Ansehung seines Verhaltens gegen den Grafen Ludwig von Helfenstein und andere Adelige und Reisige während des Sturms auf Weinsberg, auch seiner Fürsorge für Weib und Kinder wieder freigelassen, schwört U., in welche er Schultheiß und Geicht [zu Weinsberg ?] und andere Personen besonders aufnimmt, und gelobt, lebenslänglich keine Waffen mehr zu tragen, heimliche Zechen und Gesellschaften zu meiden, auch Gemeindeversammlungen nicht zu besuchen, es sei denn auf Berufung und Bescheid der Amtleute. Bürgen (um 200 fl): Peter Erlinwein, Adam Frantz, beide se0haft zu Weinsberg, und Hans Milttemperger, sesshaft zu Affaltrach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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