Gemeinschaftliche Kommission für die Verhandlungen über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherren und Rittergutsbesitzer (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> Kommissionen
1818-1833, Vorakten ab 1729
Überlieferungsgeschichte
1818 eingesetzte Kommission, die dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten unterstand. 1832 aufgelöst. Aus Bestand E 65
1. Zur Geschichte der Kommission: Artikel 14 der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 räumte den Standesherrn, d. h. den vormals reichsständischen Familien, eine staatsrechtliche Sonderstellung in den Bundesstaaten ein. Die Umsetzung dieser Zusage führte in Württemberg zu teilweise langwierigen Verhandlungen, deren Ergebnisse in königlichen Deklarationen für die einzelnen Häuser zusammengefasst wurden. Auch mit der ehemaligen Reichsritterschaft kam es zu einer Vereinbarung. Die Verhandlungen von Seiten des Staates führte seit 1818 eine Kommission, die dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nachgeordnet war und in der zunächst nur je ein Bevollmächtigter des Außen- und des Finanzministeriums vertreten waren; wenig später wurde sie durch je einen Vertreter des Justiz- und des Innenministeriums erweitert. Nachdem die meisten Verhandlungen abgeschlossen waren, bestimmte eine königliche Entschließung vom 21. März 1832 das Ministerium des Innern als zuständig für die Regulierung der staatsrechtlichen Verhältnisse der noch übrig gebliebenen Häuser und des Körperschaftsstatus des ritterschaftlichen Adels. Die endgültige Auflösung der Kommission erfolgte im Dezember 1832. Ihre Bezeichnung war nicht immer einheitlich gewesen; bei der Auflösung wurde sie als "gemeinschaftliche Kommission für die Verhandlungen über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherrn und der Rittergutsbesitzer" bezeichnet.
2. Bestandsgeschichte: Die hier verzeichneten Archivalien waren ursprünglich im Bestand E 65 verwahrt. Anlässlich dessen Auflösung wurden die als "Kommissionsakten" bezeichneten Büschel 1998/99 ausgesondert und im Bestand E 63/5 zusammengefasst. Er enthält 17 Nummern mit 0,4 lfd. m Umfang. Weitere Unterlagen über die Kommission befinden sich in den Beständen E 14, E 33, E 50/01 und E 146. Stuttgart, im Oktober 1999 Wilfried Braunn
1818 eingesetzte Kommission, die dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten unterstand. 1832 aufgelöst. Aus Bestand E 65
1. Zur Geschichte der Kommission: Artikel 14 der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 räumte den Standesherrn, d. h. den vormals reichsständischen Familien, eine staatsrechtliche Sonderstellung in den Bundesstaaten ein. Die Umsetzung dieser Zusage führte in Württemberg zu teilweise langwierigen Verhandlungen, deren Ergebnisse in königlichen Deklarationen für die einzelnen Häuser zusammengefasst wurden. Auch mit der ehemaligen Reichsritterschaft kam es zu einer Vereinbarung. Die Verhandlungen von Seiten des Staates führte seit 1818 eine Kommission, die dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nachgeordnet war und in der zunächst nur je ein Bevollmächtigter des Außen- und des Finanzministeriums vertreten waren; wenig später wurde sie durch je einen Vertreter des Justiz- und des Innenministeriums erweitert. Nachdem die meisten Verhandlungen abgeschlossen waren, bestimmte eine königliche Entschließung vom 21. März 1832 das Ministerium des Innern als zuständig für die Regulierung der staatsrechtlichen Verhältnisse der noch übrig gebliebenen Häuser und des Körperschaftsstatus des ritterschaftlichen Adels. Die endgültige Auflösung der Kommission erfolgte im Dezember 1832. Ihre Bezeichnung war nicht immer einheitlich gewesen; bei der Auflösung wurde sie als "gemeinschaftliche Kommission für die Verhandlungen über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherrn und der Rittergutsbesitzer" bezeichnet.
2. Bestandsgeschichte: Die hier verzeichneten Archivalien waren ursprünglich im Bestand E 65 verwahrt. Anlässlich dessen Auflösung wurden die als "Kommissionsakten" bezeichneten Büschel 1998/99 ausgesondert und im Bestand E 63/5 zusammengefasst. Er enthält 17 Nummern mit 0,4 lfd. m Umfang. Weitere Unterlagen über die Kommission befinden sich in den Beständen E 14, E 33, E 50/01 und E 146. Stuttgart, im Oktober 1999 Wilfried Braunn
17 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ
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