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Gewerbekammer-Beitragserhebung
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Enthält u. a.: Antrag der kommunistischen Landtagsfraktion Sachsens zur Befreiung der Kleingewerbetreibenden von den Zahlungen der Gewerbesteuerbeiträge.- Schriftwechsel über Heranziehung der sächsischen Hebammen zur Gewerbekammerbeitragspflicht.
Akten
Registratursignatur: G 24.5.1931
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).