Klaus Nonnenmacher aus Wankheim, zu Tübingen gef., weil er während der letzten Heuernte in der Mark einen Hirsch geschossen und einen Lauf davon dem Schultheiß von Wankheim gegeben hatte, strenger Strafe verfallen, jedoch begnadigt und nach vier Wochen mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 fl zu bezahlen, sich künftig in Württemberg jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu achten, und schwört U.