- Bunte Stunde - Chansons von und mit Erwin Bootz
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451164/002
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949
Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949 >> Tondokumente des Jahres 1949 >> Mai 1949
Samstag, 7. Mai 1949
01 Der Berufsgrusler. Chanson (3'14) Thema: Krimi, Krimi-Autor "Ich kann so schön gruslig sein, das bringt mir die Tantiemen ein ... Der Mörder ist der Leser selbst, denn er tötet das Niveau"
02 Radio-Couplet. Chanson (2'46) Was tun die Hörer, während sie Radiohören? Aufzählung von verschiedenen Möglichkeiten. Refrain: "... und doch gestehen wir es ehrlich, ist das Radio unentbehrlich, denn ich sage, ohne groß mich zu genieren, ohne Lärm kann heute keiner existieren ..."
03 Der Kümmerer. Gesprochene Einleitung - Telefongespräch (1'20), danach Chanson (ges. 4'09) Beklagt, daß er für seine Freundin zwar Besorgungen erledigen darf, Pakete tragen, Hund betreuen u.ä. "aber sonst darf ich nichts"
04 Der Schüchterne. Chanson (2'35) Träumt davon, wie er eine Frau erobern würde, wenn er nicht so schüchtern wäre
02 Radio-Couplet. Chanson (2'46) Was tun die Hörer, während sie Radiohören? Aufzählung von verschiedenen Möglichkeiten. Refrain: "... und doch gestehen wir es ehrlich, ist das Radio unentbehrlich, denn ich sage, ohne groß mich zu genieren, ohne Lärm kann heute keiner existieren ..."
03 Der Kümmerer. Gesprochene Einleitung - Telefongespräch (1'20), danach Chanson (ges. 4'09) Beklagt, daß er für seine Freundin zwar Besorgungen erledigen darf, Pakete tragen, Hund betreuen u.ä. "aber sonst darf ich nichts"
04 Der Schüchterne. Chanson (2'35) Träumt davon, wie er eine Frau erobern würde, wenn er nicht so schüchtern wäre
0:12:46
Audio-Visuelle Medien
Chanson
Kabarett
Kriminalroman
Rundfunk: Hörfunk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ