Bernhard von Hardheim, Amtmann zu Miltenberg, beurkundet, dass er nach einer Vereinbarung mit seiner Schwiegermutter Afra von Ehingen geb. Stumpf nach dem Tod seiner Frau Anna geb. von Ehingen über die wiederfälligen Güter - unter Bezugnahme auf einen Vertrag vom 4. April 1544 - sich nach dem Tod der Schwiegermutter mit ihren Erben Werner von Neuhausen und Ottilia von Neuhausen geb. von Ehingen über die Rückzahlung von 2000 Gulden Kapital verglichen habe. Als Unterpfand werden Assumstadt und Züttlingen eingesetzt mit anderen Gütern (außer Domeneck), die bis auf 800 Gulden für Eberhard von Gemmingen, unverpfändet sind. Als Bürgen werden eingesetzt sein Bruder Hans von Hardheim, Friedrich von Wichsenstein, Hans Greck von Kochendorf. Sr.: Ausst., Bürgen