Andreas, Propst zu Heusdorf (Hustorf), Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters beurkunden, dass Konrad (Cuncze) Schopener, Osanna seine Ehefrau, Konrad beim Teich (Cuncze byeme Tyche), sein Stiefsohn, Klaus (Clawes), sein Bruder, und Heinrich[?] Herzog einen Malter Roggen nach Weimarer Maß (gutis korns Wymar maszis) und einen halben Scheffel Weizen (eweys, erweys) jährlichen Zins, zahlbar zu Michaelis in Weimar, an Heinrich von Brembach (Brampach), Bürger von Weimar (Wymar), und dessen Frau Katharina (Katharin) wiederkäuflich verkauft haben. Der Kaufpreis beträgt zwei Pfund guter Pfennige und ist bereits gezahlt. Der Roggen ist von einer Hufe Ackerlands zu nehmen, das in dem Dorf Wormstedt liegt (enir hufe artlandis geleigin in dem velde des dorfis zou Wormstet). Von dieser Hufe erhalten Propst und Kloster zu Heusdorf jährlich vier Schilling, zahlbar zu Michaelis, als Erbzins. Der Rückkauf ist unter näher beschriebenen Bedingungen frühestens nach Ablauf des Jahres möglich. Als Bürge dieser Vereinbarungen wird Konrad (Cuncze) Herzog genannt (... der mit uns gelobit habit mit gesamdir hant). - Siegel des Klosters Heusdorf angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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