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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Philipp Ydt, Pfründner zu Neudenau (Nidenaw), in Schirm. Der Aussteller versichert, ihn gleich anderen geistlichen Untertanen zu schirmen, wo Philipp Ydt der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Keller, Diener und Untertanen zu Weinsberg, Neuenstadt am Kocher und Möckmühl um Beachtung und Sicherstellung des Schirms für Philipp und seine Güter bis auf seinen oder seiner Erben Widerruf an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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