Hans Müller zu der Holzmühle bezahlt auf die Entscheidung der Tädingsmänner Lorentz vom Stain, Vogt zu Ellwangen, und Conratt Heffner dem Abt für das Korn 5 Gulden, wird zwar für die Arbeit nicht entschädigt, darf aber die Mühle behalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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