Vor dem päpstlichen und kaiserlichen Notar Felix Kegell von Herrnholz, Konstanzer Diözese, und den Zeugen Johann Wilhelm Bosch, freiherrlich schellenbergischer Rat und Obervogt der Herrschaft Kißlegg, und Georg Jakob Paumbgartner, Bürger und Rechtssolicitator des Oberamts und der Stadt Bregenz, erscheinen Frau Maria von Sirgenstein geb. Freiin von Puch und Franz Christoph von Schellenberg, Freiherr zu Kißlegg, Waltershofen und Rötsee, Herr zu Fessenheim, Reichritterbezirksrat als von der Reichsritterschaft in Schwaben des Bezirks Allgäu und am Bodensee erbetener Ausschuss, als verordnete Vormünder der freiherrlich sirgenstein-achbergischen hinterlassenen Pupillen namens Franz Ferdinand und Margretta Concordia von Sirgenstein. Die beiden Vormünder zeigen den Untertanen ihre (im Wortlaut mitgeteilte) schriftliche Bestellung und Bevollmächtigung (vgl. auch inserierte Urk. 1684 Apr. 28), die von Sebastian Pfister, gräflich öttingischem Pfleger zu Haimburg und Markhbissingen, verlesen und dem Notar überreicht wird. Die achbergischen und Gotteshaus Langnauischen Leibs- und Grundsuntertanen, die den Huldigungseid schwören sollen, erbitten zu ihrem Fürsprech den Notar Kegell; sie wollen beim alten Herkommen bleiben, wie es 1621 dem Johann Jakob von Sirgenstein gelobt worden ist. Dies wird bewilligt. Ammann der Gotteshaus Langnauischen Untertanen ist Thoma Meyr. Die Untertanen schwören den Huldigungseid und erhalten dann einen Trunk Weins.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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