Cüntzlin Nyet zu Westernach und seine Ehefrau Margarete verpflichten sich, nachdem sie mit Bewilligung des Albrecht von Hohenlohe und des Hospitalmeisters zu Öhringen eine Wiese zu Hohensteg aus einem dem Hospital zins- und gültbaren Gut zu Westernach für eigen verkauft haben, dem Hospital 2 Simmeri Korn und 2 Simmeri Hafer ewige Gült aus ihrem Teil des Gütleins, gen. das Eygenlin, zu Westernach zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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