Vor Salmann, Kämmerer, Heinrich Cleman, Schultheiß, und den weltlichen Richter Nikolaus, Volkmar, Scherplin und Heinrich, 1338 "feria quarta post octavam Pasche", im erzbischöflichen Hof im "Ungebodending": Gewinnt Altmünster den dritten Bann über. 1) 2 Mark Kölner Pfennige Besserungsgült - über eine Gült von 7 Mark Kölner Pfennige hinaus, die Dietrich zu Wolkenberg ("Theodericus zu Wolkinborg") und seine Erben aus dem Haus zum "Ratzen" "ante et retro", das die Weinschröter ("viniscrotarii") innehaben, gegenüber dem Hof zum Maulbaum ("Mulbaume"), besitzen,. 2) das daran stoßende hohe Haus. Bei Zinsversäumnis sind Th. zu Wolkenberg ("Wolkinborg") und seine Erben berechtigt, das Haus zu veräußern. Die Tochter des + "Lotzo super Ambach" wird von diesen 2 Mark 1 Vierdung ("ferto") aus 1 Joch gegen die St. Theonestkapelle nach dem Tod der "Dyna", Witwe des Humbertus "Juvenis", laut testamentarischer Bestimmung reichen. 6 S.: Kämmerer, Schultheiß und Richter.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...