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Jos Pflüger ("Phluger") bekennt, daß ihm Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ein Gut in Halbretzhofen (=Albertshofen) verliehen hat bis zu dem Zeitpunkt, an dem sein Sohn Klaus die Volljährigkeit erreichen wird. Das Gut war ursprünglich der Schwiegermutter ("swiger") des Ausstellers, Ehefrau des Klaus Knoll, sowie deren Töchtern Els und Ann bzw. deren Kindern auf Lebenszeit verliehen worden. Die Lehenschaft ist nach Tod der übrigen Beliehenen auf den genannten minderjährigen Sohn, den er mit Ann gezeugt hatte, gefallen. Der Aussteller wird das Gut in ordentlichem Zustand halten und persönlich auf Baumanns Weise bewirtschaften, es auch nicht "schlaitzen". Er zahlt zu St. Martin Zins und Hubgeld wie bisher üblich und aus dem klösterlichen Rödel ersichtlich. Erreicht der Sohn die Volljährigkeit, wird er ihm das Gut abtreten, stirbt er vorher, fällt es dem Kloster heim. In diesem Fall bzw. bei jedem Heimfall des Guts läßt er Dritteil und "höwrichti" zurück, stellt auch keine Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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