Revers des Ritters Otto genannt Dircken und seines Sohns Godschalc, daß sie von Graf Otto zu Tekeneborgk eine Rente von 6 Mark als Burglehn empfange haben. Sollten sie aber die Wohnung zu Linghe nicht mehr haben wollen, dann würden sie dem Grafen eine Rente von 3 Mark aus ihrem Zehnten genannt Gheys überweisen. Zeugen: Ludolf dictus Haken, Alexander de Langhen, Ritter; Otto dictus Kerschof, Herm. de Bramhorne und Herman de Hircberghe, Knappen. Datum: 1320 in crastino beat. Symonis et Judae apostolorum.