Notiz, dass der Ritter Konrad Schott von Kurfürst Philipp von der Pfalz Wein und Frucht für die Zeit zwischen dem ergangenen Urteil (spruch) und seiner Einsetzung zu Hornberg verlangt hat. Der Kurfürst hat aufgrund dessen das Folgende bezahlt: 12 Fuder und 18 Eimer Wein, 3 Malter Korn, 22 Malter und 4 Simmer Hafer und Dinkel sowie 12 Malter gemischte Frucht. Dies will der Kurfürst zu Mosbach oder Neckarelz ausrichten. Dieser Zettel wurde als Chirograph auseinandergeschnitten; ein Exemplar erhielt Erhard von Haßloch (Haßlach) als gesandter Vertreter Konrads.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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