Gregorius Nussler, Landrichter im Hegau und Madach, urteilt auf Klage der Kirchenpfleger der St. Michaelskirche zu Liptingen, dass Adam Buggner daselbst ihnen die ausstehenden und verfallenen Zinsen zu zahlen hat von dem Truckenbröttlins-Gut, das er als Reichenauer Lehengut durch Erbschaft erhalten hat.