Die Pfleger Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Albrecht Cramer sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] verleihen Johann Gnann von Oberhaslach [Stadt Ulm] einen Hof des Spitals in Oberhaslach zu Erbrecht. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und zwei Gärten im Dorf, Äcker, Mähder und Wald. Er ist verpflichtet, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 25 Imi Roggen und 25 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Pfund Heller Heugeld, 200 Eier, 8 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Auch hat er dem Spital jährlich 3 Fuhrdienste zu leisten oder für jeden Dienst 1 Pfund Heller zu entrichten. Er oder seine Erben können das Erbrecht an dem Hof an geeignete Personen, die auch dem Hospitalamt der Stadt Ulm genehm sind, verkaufen, wobei aber dem Hospitalamt ein Vorkaufsrecht zusteht. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann sind dem Hospitalamt von dem bisherigen Inhaber 1 rheinischer Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu entrichten.