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Vormundschaft Herzog Eberhards III. von Württemberg über Graf Georg Philipp von Ortenburg.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Regierungsakten
Regierungsakten >> Herzog Eberhard III. von Württemberg >> Kabinettsakten verschiedenen Inhalts >> Ortenburger Vormundschaftsakten
1666-1667
Enthält:
"Auf Absterben des Grafen Georg Reinhardt von Ortenburg wird Herzog Eberhard III. von der Gräflichen Wittwe Esther Dorothea aufs dringendste gebetten, daß er doch über ihren unmündigen Sohn u. 2 Töchtern die Tutelam honorariam übernehmen möchte, da zwar nach der gräflich ortenburgischen Erbeinung der Bruder des verstorbenen, Christian Graf zu Ortenburg sich bereits als gesetzlicher Curator der Administration unterzogen habe, sie hingegen um der Religion willen von ihme äusserst gefasst werde, u. ihre Kinder jetzt in der catholischen Religion auferzogen werden sollen, weßwegen die Mutter auch ihre Kinder würcklich geflüchtet hat, u. wegen beharrlicher Verwaigerung, sie dem Grafen Christian von Ortenburg zur Aufsicht u. Erziehung zu überlassen. von allem Genuss der Gräflichen Revenuen entsetzt wird.
Wegen dieser unangenehmen Verhältnisse hat zwar die württembergische Regierung dem Herzog die Bedencklichkeiten u. Folgen, die aus Annahme dieser Curatel entstehen möchten, in mehreren Anbringen vorgestellt, dabei jedoch als Gewissens Sache angesehen, sich der wegen der Religion hart bedrängten Gräfin u. ihrer Kinder nicht nach möglichsten Kräften anzunehmen, wo indessen vom kaiserlichen Hof aller Intercessionen unerachtet nur der Graf Christian von Ortenburg als Curator legitimus anerkannt wird, u. die Gräfin wegen ihrer Widerspenstigkeit von dem Besitz ihres Vermögens ausgeschlossen bleibt. Herzog Eberhard nimmt daher die 2 Töchter an seinen Hof u. den Sohn in das Collegium illustre nach Tübingen auf, da jedoch Graf Christian die Reclamation des jungen Grafen fortsetzt, und man für räthlich findet, ihn von Tübingen wegzuschaffen, um sich mit dem kaiserlichen Hof in keine weiteren Unannehmlichkeiten zu setzen, so wird der junge Graf von Ortenburg von dem König von Schweden in seinen Schutz u. Dienste aufgenommen und zur Abreise desselben die Bestellung gemacht." (Zusammenfassung der Geschehnisse durch Regierungsrat Christian Heinrich von Günzler)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.