Der kaiserliche Notar Konrad gen. Czwig aus Göppingen beurkundet: In seiner Gegenwart und in der gen. Zeugen hat Johannes Rosenbusch aus Langenburg (Langenberg), Kleriker des Bistums Würzburg, die Herren Konrad Virnkorn, Dekan des Landkapitels Crailsheim (Cröelsheim), Pfarrer (plebanum) in Altenmünster, Nikolaus gen. Schlump, Pfarrer (plebanum) in Dalkingen (Talkingen) im Bistum Augsburg, und Johann Wenczrich, Pfarrer (plebanum) in [Ober-]Ginsbach (Ginspach) im Bistum Würzburg, gemeinsam oder einzeln zu seinen Bevollmächtigten und Abgesandten ernannt. Sie haben Abt und Konvent zu Ellwangen im Bistum Augsburg die Urkunde über die Gunst, die ihm König Rupert in Form einer Ersten Bitte erwiesen hat, mitzuteilen, von der Pfründe Besitz zu ergreifen und für ihn den gewöhnlichen Eid zu leisten. Herr Johannes hat den Notar aufgefordert, hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente zu auszufertigen. Z.: 1) der gen. Herr Christian (Cristano), 2) Johannes Dünger, Kleriker des Bistums Würzburg

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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