Der Appellant erklärt, bereits seit 1630 sei seine Mutter einer hohen Forderung gegen Schall wegen in dessen Blievers- oder Schallenburg gen. Gut in Euskirchen immittiert gewesen. Im Verlauf des Schallschen Konkursverfahrens sei das Gut versteigert und ihnen für den Gegenwert von 6285 Tlr. zugesprochen und damit ihr Eigentum geworden, das in der Erbteilung 1665 seinem Bruder zugesprochen wurde. Die RKG-Appellation richtet sich gegen einen vorinstanzlichen Spruch, mit dem ihnen Rechnungslegung über die Einnahmen aus dem Gut für die Zeit seiner Nutzung auferlegt und dessen Versteigerung zugunsten der Konkursmasse angeordnet wurde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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