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Berufungssache des Kramers Johan Steinfurth, Beklagter ./. Henrich Gyse jun., Sohn des Ratsherrn Henrich Gyse, Kläger. Der Kläger ist auf Antrag des Herman Komnes, den er bedroht hat, in den Ratskeller gesperrt, hat Urfehde geleistet und ist auf 1 Jahr der Stadt verwiesen. Der Beklagte soll ihn Komnes gegenüber schlecht gemacht haben. Klage ex lege diffamari. Das erste Urteil wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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Stadtarchiv Münster
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