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Klage der französischen oder lotharingischen Jungfern ./. Johan Adam Heller und dessen Frau Klara Elisabeth Hense wegen eines Fensters
Enthält: Klage der französischen oder lotharingischen Jungfern gegen den früheren münsterischen Gardereiter, jetzigen Kramer Johan Adam Heller und dessen Frau Klara Elisabeth Hense, 1733. Klägerinnen haben am 7. 1. 1724 den Beklagten vor Notar Henrich Boeker und den Zeugen Herman Höbbeling und Herman Wever ein Haus auf der Hörsterstraße verkauft zwischen Häusern des Färbers Meinardt und des Prokurators Raestrup. Die Beklagten haben im Hinterhause zum Kloster hin ein Fenster gebrochen; sie berufen sich auf die Erlaubnis der verstorbenen Oberin Henrichman. Im Hause des Rastrup wohnt 1733 der Prokurator Gerhard Henrich Hüveth. Die Beklagten sind vertreten durch Prokurator A. H. Consbruch. Von den Klägerinnen werden genannt die Oberin Maria Christine Wulffert und die Jungfern Maria Hedwig von Schnellenberg, Maria Luzia Ottons, Maria Klara Boichorst, Maria Sofia Zurmühlen und Maria Josefa Blense (oder Bleuse).