Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt den Dekan, das Kapitel und alle zum Stift St. German [oder St. Guido laut Kopfregest] Gehörigen mit ihrem Gut in seine Gnade, Schutz und Schirm, gegen jedermann außer einen Bischof von Speyer, und befiehlt seinen Amtleuten, dieselben zu schirmen und ihnen hilfreich zu sein.