Johann Soeren, des Erzbischofs Johann zu Trier Kellner zu Montabaur bekennt, dass er namens des Erzbischofs mit Johann von Ottenstein, Amtmann der Grafschaft Sayn, ein Kindgeding dahin vertragen, dass die Kinder des trierischen Angehörigen Srumpels Henn von Ötzingen und der Saynischen Angehörigen Gotteslehen Elsen, Philipps Tochter von Sainerholz, Eheleute, welche von beiden gezeugt werden, zur Hälfte unter die Kontrahenten verteilt werden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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