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Karlsburg: Markgräfin Anna verpflichtet sich, dass die ihr nach altväterlicher Verfügung ausgesetzte Verzichtssumme von 10000 fl. (jährlich mit 500 fl. verzinslich) nach ihrem und ihres eventuellen künftigen Gemahls kinderlosem Tode an den regierenden Markgrafen zu Baden zurückfallen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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