Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Herrschaft Landskron (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Form und Inhalt: Die Beständegruppe umfasst Bestände relativ kleiner Herrschaften aus dem Norden des heutigen Landes Rheinland-Pfalz, deren Besitz ihren (adligen) Inhaber zur Mitgliedschaft im Kanton Niederrhein des rheinischen Ritterkreises und damit in der Reichsritterschaft berechtigte; die Reichsritterschaft bildete etwa ab dem 15. Jahrhundert eine besondere Körperschaft innerhalb des (1806 aufgelösten) Alten Reiches. Dass die reichsritterlichen Güter (über den Ritterkanton Niederrhein) nur dem Reich Steuern zahlten, war Ausweis ihrer Reichsunmittelbarkeit, d.h. des Umstandes, dass sie außer dem Kaiser und den obersten Reichsorganen (z.B. Reichstag und Reichskammergericht) keiner Autorität unterstanden - also nicht "landsässig" waren, d.h. nicht der Landeshoheit eines Herzogs, Grafen oder sonstigen Regenten untergeordnet waren.
Die auf den kleineren reichsritterschaftlichen Höfen wohnenden Menschen waren entweder ausschließlich Untertanen der Besitzer und unterstanden nicht der Verwaltung der Gemeinden, in deren Territorien die Güter und Höfe lagen, oder sie waren als Pächter und Zinsbauern normale Einwohner ihres Dorfes oder Fleckens. Über seine Untertanen, die meist nur dort anzutreffen waren, wo ganze Herrschaften oder Dörfer unter der Reichsritterschaft standen, hatte der Reichsritter die Landeshoheit, die Polizeigewalt, den Religionsbann, ein beschränktes Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, die Zivilgerichtsbarkeit und die Befugnis, kommunale Abgaben zu verhängen und einzutreiben; über letztere war er den Untertanen Rechenschaft schuldig. Über die Blutgerichtsbarkeit verfügte der Reichsritter nur dann, wenn ihm diese vom Kaiser verliehen worden war. Dasselbe galt vom Bergregal. Das Besteuerungsrecht stand den Ritterkantonen zu.
Die Reichsunmittelbarkeit stellte im Hinblick auf die Bereiche der Finanzen, der Politik, der Justiz und des sozialen Status ein bedeutendes Kapital ihres Besitzers dar; ein Kapital, das häufig gegen den Anspruch der benachbarten Territorialherren auf Landeshoheit verteidigt werden musste. Diesen Kampf verlor die Reichsritterschaft endgültig 1806 mit der Mediatisierung, d.h. der Unterstellung aller reichsritterlichen Territorien unter die Landeshoheit eines größeren Territoriums; eine Maßnahme, die im Zusammenhang stand mit der Umgestaltung der Verfassungsverhältnisse in Deutschland unter dem Druck des napoleonischen Kaiserreiches: Nicht zufällig erfolgten 1806 auch die Aufhebung des Alten Reiches und die Gründung des Rheinbundes als Bündnis deutscher Staaten unter dem Protektorat des Kaisers der Franzosen. Auf dem linken Rheinufer waren die reichsritterlichen Herrschaften - wie überhaupt alle dort bestehenden Territorien - schon 1794 gänzlich aufgehoben worden, als Frankreich dieses Gebiet militärisch besetzt hatte, das ihm 1801 (Frieden von Lunéville) völkerrechtlich abgetreten wurde. Enthält auch Teilarchiv v. Clodt (vgl. Best. 54C) und Staffel (vgl. Best. 54S).
Herrschaft Landskron (53 C 25)
Die bei Sinzig/Heimersheim auf dem Bergkegel "Gimmich" 1206 im Zuge des Kampfes zwischen Philipp von Schwaben und dem Welfen Otto um die Königsherrschaft errichtete Burg Landskron war namengebend für die Herrschaft Landskron, die den Schutz des königlichen Bezirkes um Sinzig und der nahe gelegenen Heerstraße Frankfurt-Aachen gewährleisten sollte. Zudem war die Burg als Bollwerk des Reiches gegen Kurköln, das damals auf Seiten des Gegenkönigs Otto stand, gedacht. Als erster Burgmann wurde der Reichsministeriale Gerhard von Sinzig, zunächst Parteigänger Philipps, später Ottos, ernannt. 1215 wurde die Burg den Staufern übergeben; die Tätigkeit der Nachkommen Gerhards als Reichsministeriale zu Landskron und Amtmänner zu Sinzig setzte sich dabei fort, bis die Linie an der Wende um 1370 im Mannesstamm ausstarb. In der Folge war die Burggrafschaft mit verschiedenen Reichsgütern und Reichsrechten ausgestattet (unter anderem Burgbezirk um Landskron, Fischereirechte in der Ahr, Hof und Besitz in Sinzig, Reichsgut zu Westum, Patronatsrechte zu Königsfeld). Das Erbe Gerhards V. von Sinzig/Landskron wurde 1371 gemäß Testament unter die Töchter aufgeteilt, über deren Ehemänner es an die Familien Eynenberg, Tomberg und Schönberg fiel. Nach dem Tod des kinderlosen Dietrich von Schönberg wurde der Schönberger Teil unter die Linien Tomberg und Eynenberg aufgeteilt. Die Burg Landskron blieb dabei stets gemeinschaftlicher Besitz. Hingegen erfolgten im 15. und 16. Jahrhundert weitere Aufteilungen der beiden Hälften. So gelangte nach Aussterben der männlichen Linie Eynenberg 1510 deren Anteil an die Familie Plettenberg. Von dort teilte sich der Besitz gegen Mitte des 16. Jahrhunderts auf die Familien Quad (zu Landskron) und von Harff. Letztere veräußerten ihren Anteil 1648 an die Waldbott von Bassenheim zu Gudenau, die wiederum einen Anteil der Gesamtherrschaft an Eb. Karl Kaspar von Trier verkauften, der seinerseits diese zusammen mit erworbenen Anteilen an der Hälfte Eynenberg mit Pfalzgraf Philipp Wilhelm, Herzog von Jülich, tauschte, so dass große Anteile der Herrschaft Landskron an das Herzogtum Jülich fielen. Nach Einzug einer Jülicher Garnison auf Burg Landskron wurde die Burganlage 1677 infolge eines Brandes fast komplett vernichtet und 1682 auf Anweisung des Pfalzgrafen und Herzogs von Jülich abgerissen.
Die Linie Tomberg war 1420 in der männlichen Linie ausgestorben. Über die verbliebenen Töchter gelangte das Erbe (Tomberg mit Miel), das heißt die Hälfte der Herrschaft Landskron, an die Burggrafen von Rheineck und Familien von Quad sowie von Sombreffe. Hierüber kam es zu Streitigkeiten, die bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts andauerten. Nach Aussterben der von Quad im Mannesstamm ging deren Erbe in weiblicher Linie über an die Familien von Brempt (in deren Nachfolge an die von Nesselrode) und von Clodt, was im 17./18. Jahrhundert zu langwierigen Prozessen beim Reichshofrat und Reichskammergericht führte. Nach einem Vergleich konnte Benedikt von Clodt 1791 die kaiserliche Belehnung mit dem gesamten Tomberg-Anteil und einem Drittel des Eynenberger Anteils der Herrschaft, wie Johann Friedrich Quad sie 1621 erhalten hatte, entgegen nehmen. Mit Benedikt von Clodt starb diese Linie 1798 aus. Als Nachkomme der Katharina von Quad und des Gottfried vom Stein übernahm Heinrich Friedrich Karl vom Stein, der spätere Staatsminister und Reformer, nach Einigung mit dem zweiten Erben der Familie von Clodt, dem Grafen von Nesselrode-Reichenstein, 1798 die Reichsherrschaft Landskron, deren Existenz 1801 mit der Eingliederung des linken Rheinufers in die französische Republik endete. Die Beständegruppe umfasst Überlieferungen reichsunmittelbarer Herrschaften aus dem Norden des heutigen Landes Rheinland-Pfalz von höchst unterschiedlichem Umfang. Am größten - jeweils mehrere tausend Archivalien - sind die Bestände zu den Herrschaften Bassenheim (Best. 53C005) und Landskron (Best. 53C025) sowie das Archiv der Freiherren von Preuschen bzw. zu deren Besitz in und um Osterspai auf der rechten Rheinseite bei Braubach (Best. 53C054).
Mit jeweils mehreren hundert Archivalien ebenfalls reichhaltig fällt die Überlieferung in den folgenden Beständen aus: Herrschaft Ehrenburg an der Mosel (53C013), Burgfrieden Eltz (Best. 53C014), Herrschaft Gemünden (Best. 53C016), Herrschaft Layen und Rümmelsheim (Best. 53C030), Reichsherrschaft Steinkallenfels (Best. 53C046) und Reichsherrschaft Waldeck (Best. 53C048). Immerhin jeweils über hundert Archivalien umfassen die Bestände zum Dorf Mandel (Best. 53C035) sowie zu den Reichsherrschaften Schweppenhausen und Schöneberg (Best. 53C044) bzw. Soetern oder Eberswald (Best. 53C045). Auf ungefähr zwischen zwanzig und hundert Archivalien beläuft sich die Überlieferung in den folgenden Beständen: Herrschaft Adendorf und Eckendorf (Best. 53C002), Herrschaft Blieskastel (Best. 53C007), Herrschaft Bürresheim (Best. 53C008), Herrschaft Burgbrohl (Best. 53C010), Herrschaft Dalberg/Amt Wallhausen (Best. 53C012), Dorf Hirschfeld (Best. 53C018), Dorf Hüffelsheim (Best. 53C020), Herrschaft Illingen (Best. 53C023), Herrschaft Königsfeld (Best. 53C024), Dorf Laufersweiler (Best. 53C027), Herrschaft Martinstein (Best. 53C036), Reichsherrschaft Wartenstein (Best. 53C051) und Dorf Wollmerath (Best. 53C052). Mit weniger als zwanzig Archivalien als nur rudimentär ist die Überlieferung in den folgenden Beständen zu bezeichnen: Dorf Abtweiler (Best. 53C001), Herrschaft Ahrenthal und Franken (Best. 53C003), Herrschaft Argenschwang (Best. 53C004), Dorf Bullay (Best. 53C009), Dorf Butzweiler (Best. 53C011), Dorf Hasborn (Best. 53C017), Dorf Oberhirzenach (Best. 53C019), Dorf Lauschied (Best. 53C028), Herrschaft Leiningen/Hunsrück (Best. 53C029), Dorf Lindenschied (Best. 53C031), Burg und Dorf Lissingen (Best. 53C032), Dorf Lixingen (Best. 53C033), Dorf Lütz (Best. 53C034), Dorf Mellich (Best. 53C037), Dorf Merxheim (Best. 53C038), Dorf Oberehe (Best. 53C040), Dorf Saffig (Best. 53C041), Burg Schweppenburg (Best. 53C043), Reichsherrschaft Ulmen (Best. 53C047), Reichsherrschaft Waldlaubersheim (Best. 53C049) und Reichsherrschaft Wallenborn (Best. 53C050). Aufgelöst wurde der Bestand zum Dorf Bausendorf (Best. 53C006), über dessen Geschichte der Bestand 52,012 (Herrschaft Lösnich und Dorf Bausendorf) des Landeshauptarchivs Koblenz informiert. Die mehrere hundert Archivalien umfassende Überlieferung der Herrschaft Malberg (Best. 53C053) wurde an das Kreisarchiv des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg abgegeben.
Inhaltlich nimmt der breite Komplex der Güterverwaltung (Verpachtung, Kauf und Verkauf, Korrespondenz, Personal) sicher den größten Anteil der Archivalien ein; große Anteile entfallen auf den Bereich der Finanzen (Einkünfte und Ausgaben, Schulden), auf Rechtsstreitigkeiten der besitzenden Familien oder ihrer Untertanen, auf das Kirchenpatronat, Forst- und Bausachen, Lehen sowie auf das breite Spektrum familiärer Angelegenheiten (Genealogie, Eheverträge, Testamente, Nachlässe, Korrespondenz).
Informationen zur Verzeichnung (Urkunden/Akten)
Die Urkunden und Akten der Herrschaft Landskron waren zunächst wohl in der Nähe der Burg, in der Sakristei der Kirche zu Ahrweiler, untergebracht. Von dort brachte Lutter Quad 1467 einen Großteil in das Antoniuskloster in Köln. Auf Burg Landskron wurde in jener Zeit ebenfalls ein Archiv (der Familie Quad) angelegt, das vermutlich 1644 zu einem Großteil von Johann von Brempt in Köln verpfändet wur-de. 1699 wurde die Pfandschaft über dieses umfangreiche Archiv von Freiherr Ludwig Christoph vom Stein wieder ausgelöst und die Unterlagen nach Nassau zum Schloss der Familie vom Stein verbracht. Im Zuge des vor dem Reichskammergericht ausgetragenen Streites der Linien von Clodt gegen von Brempt musste Freiherr vom Stein die Unterlagen aushändigen und nach Wetzlar abgeben, wo sie für rund 100 Jahre bis zum Ende des Alten Reiches verblieben. Von dort gelangte das Archiv Anfang des 19. Jahrhunderts zunächst nach Düsseldorf und wieder zurück nach Nassau zum Freiherrn vom Stein. Hinzu kam dort das Schriftgut aus der Erbschaft von Clodt (betreffend Ehrenberg-Pyrmont). Nach dem Tod des Freiherrn vom Stein 1831 gelangte das Landskroner Archiv an Therese von Kielmannsegg, die 1858 den Grafen von der Gröben heiratete. Noch zu ihren Lebzeiten wurde das Archiv (zusammen mit Ehrenberg-Pyrmont und Schöneck) 1911 dem damaligen Staatsarchiv Koblenz als Depositum übergeben. Eigentümer wurde nach 1924 Thereses Enkel, Graf Albrecht von Kanitz.
Im Staatsarchiv Koblenz wurde das Landskroner Archiv (von Dr. W. Wyss) neu geordnet und auf drei Bestände aufgeteilt: Herrschaft Ehrenburg-Pyrmont (Best. 53 C 13), Familie von Clodt (Best. 54 Clodt) und Herrschaft Landskron (Best. 53 C 25). Bei dieser Neuordnung wurde der ursprüngliche Familien-zusammenhang nur für einen Teil der Akten berücksichtigt (vgl. Best. 53 C 25, Nrn. 2310-2368 aus dem Archiv Clodt-Westhoff). Der größte Teil der Akten wurde nach Sachgruppen und Ortsbetreffen ange-ordnet.
Bereits vor Übernahme des Depositums war im Staatsarchiv Koblenz ein Bestand Landskron archiviert, und wurde 1874 in einem separaten Findbuch von dem Archivar Leopold von Eltester unter Mithilfe des Landgerichts-Referendars Clemens Henrich verzeichnet.
Anmerkungen zur Retrokonversion des Findbuches (Urkunden) in DrDoc 2018/2019
Die in DrDoc aufgenommenen Urkundenregesten des Bestandes basieren auf den entsprechenden Angaben des alten Findbuches (Bd. 1-3). Die Regesten wurden hinsichtlich der Datierung sowie der Verifizierung und Vereinheitlichung von Orts- und Personennamen überprüft und gegebenenfalls korrigiert bzw. ergänzt. Der sprachliche Stil insbesondere der Urkundenregesten wurde zeitgemäß angepasst. Vollregesten für eine Vielzahl der Archivalien liegen in der Quellenedition von Frick/Zimmer vor (s. oben).
Bestand
Frick, Hans: Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron a.d. Ahr. Bd. 1-2. Überarbeitet und aus dem Nachlass hrsg. von Theresia Zimmer. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichts-kunde, 56). Bonn 1966
Flink, Klaus: Quellen der Herrschaften Landskron und Tomberg. In: Rheinische Vierteljahresblätter 34, 1970, S. 314-339
Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7. Aufl., München 2007, S. 359
Nikolay-Panter, Marlene: Burg und Herrschaft Landskron vornehmlich im 14. Jahrhundert. In: Rheini-sche Vierteljahresblätter 69, 2005, S. 70-103
Fabricius, Wilhelm: Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz Bd. 2: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwickelung der Territorien von 1600 bis 1794, Bonn 1898 (ND Bonn 1965)
Petry, Ludwig (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 5: Rheinland-Pfalz und Saarland, 3. Aufl., Stuttgart 1976
Hinzuweisen ist zunächst auf die Überlieferung des Direktoriums der niederrheinischen Reichsritterschaft im Landeshauptarchiv Koblenz (Bestand 53B) sowie auf die dortige Beständegruppe 54A-Z (Adel und andere Geschlechter), die eine umfangreiche Überlieferung zu reichsritterlichen Familien vom Mittelrhein, aus der Eifel, dem Hunsrück, dem Westerwald und den angrenzenden Regionen enthält. Was sich allein in den staatlichen Archiven der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Baden-Württemberg sonst noch an ergänzender Überlieferung befindet, kann aufgrund der Menge der Bestände und der Vielfältigkeit ihrer Beziehungen zu verschiedenen weltlichen und geistlichen Herrschaften der Region nicht pauschal aufgelistet werden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.