Die Irrungen wegen des Heid- und Plaggemähens in der Speller Mark, Amts Bevergern zwischen dem Kloster Bentlage und dem verstorbenen Herman Valcken zum Venhauß (lt. Rückschrift: tom Vennehuiß), nunmehr dessen Erben Balthazar Ripperda und seiner Ehefrau Sophie Valcken werden in dem Sinne beigelegt, dass die Bentlager Plaggen mähen dürfen im Speller Walde aber beim Venhaus nicht über die Voerde gegen denm Baggehorn und über das Reithschladt, das sich nach dem Krockelenpoell erstreckt, hinaus. Der Vergleich ist vermittelt durch Herman von Velen zu Velen und Raßfeldt, Drosten zum Bevergern und zu Rheine. Der Vermittler und die beiden Parteien siegeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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