Konrad Karg, derzeit Stadtammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts zu Ulm. Vor dem Gericht sind erschienen: Johann von Wernau ("Werdnow") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] und Martin Gregg für sich selbst, der Pfarrer von Altheim ("Althain") [Alb-Donau-Kreis] Wagner als Vertreter des Georg von Wernau, Georg Vetter als Vertreter des Benediktinerinnnenklosters Urspring ("Vrspringen") [Stadt Schelklingen/Alb-Donau-Kreis], Johann Ehinger als Pfleger und Vertreter des Sammlungsklosters ("in der Sampnung") zu Ulm [abgegangen, Bereich Frauenstraße 22-26], alle Dorfherren zu Einsingen ("Insingen") [Stadt Ulm], und die Einwohner von Einsingen mit ihrem Fürsprecher Wilhelm Besserer, Bürgermeister zu Ulm, als Kläger auf der einen Seite sowie Walter Bitterlin, Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], als dessen Vertreter, der Kustos Nikolaus als Vertreter des Tresslers der Deutschordenskommende ("zu/o/ dem Tu/e/tschenhuse") in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] als Dorfherren zu Gögglingen ("Go/e/gklingen") und mit ihnen die Einwohner von Gögglingen mit ihrem Fürsprecher Johann Neithardt, Richter zu Ulm, als Beklagte auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um ein Weiderecht im Taubenried, das beide Parteien für sich beanspruchen. Ein am 30. Juli 1461 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 2071] in der Sache ergangenes Urteil hatte den Gögglingern auferlegt, dass die Mehrheit der Dorfherren und der Einwohner mit einem Eid ihre Ansprüche auf das Weiderecht bekräftigen sollen. Da sich aber einige Dorfherren weigerten, diesen Eid abzulegen, ist dies bis heute nicht geschehen, weswegen die Gemeinde Einsingen das Urteil nun angefochten hat. Nach Anhörung der Parteien beschließen die Richter im Stadtgericht, dass der Hofmeister des Spitals sowie die Spitaluntertanen die Mehrheit der Dorfherren und der Einwohnerschaft von Gögglingen darstellen und daher zu der Eidesleistung gemäß dem früheren Urteilspruch zuzulassen sind. Wenn diese den geforderten Eid ablegen, dann soll der Gemeinde Gögglingen das strittige Weiderecht zugestanden werden. Diesen Eid haben dann der Hofmeister und die Spitaluntertanen vor dem Gericht abgelegt.