Veit Wochelin von Ehningen ("Eningen"), gefangengesetzt, weil er Caspar Larcher in der Nacht aus seinem Haus herausgefordert, ohne Ursache Jerg Nup("en") auf freier Straße mit einem Drescher geschlagen und darauf diese Tat einem anderen in die Schuhe geschoben, ebenso den jungen Stewen geschlagen und, obwohl er eine ehrbare Frau hat, sich einer anderen anhängig gemacht hat, von Statthalter, Ober- und Untervogt freigelassen auf Bitten seiner Frau und Freundschaft, nach der Gerichtsverhandlung vom Gericht dazu verurteilt, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, alle offenen Zechen zu meiden, außerdem 2 Gulden und die Atzung zu bezahlen, verspricht, dies zu tun und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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