Notariatsinstrument des Notars Gallus Spenlin, Bürger zu Ulm, wonach a) der Rat zu Ulm, ferner dessen Lehenträger Anthoni Scheriner und Andreas Scheler wegen der Brücke, des Brücken- und Wasserzolls zu Unterkirchberg und des Wildbanns zu Neuhaus, sowie Daniel Schad, Bürgermeister, zugleich für seinen Bruder Albrecht wegen des Hofs zu Mussingen und Dr. Wolfgang Stamler wegen des Hofs zu Herrenhausen, alle Bürger zu Ulm, dem Lehensherrn Christoph Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn gegenüber erklärten, dass sie bei Ablegung des Lehenseides in Zukunft nicht mehr auf Gott und die Heiligen, sondern das heilige Evangelium schwören werden; b) der Notar diese Erklärung dem Christoph Fugger verkündete und dieser entgegente, dass er beim alten Herkommen verharren wolle; c) der versammelte Ulmer Rat erklärte, es wurde Erzherzog Ferdinand zu Österreich als Eigentumsherr der Grafschaft Kirchberg nicht wider den Religionsfrieden und -abschied handeln, und daher der Protest aufrecht erhalte.