Ekhardus d. Ä. von Tanne (1) und sein Sohn Ekhard(us) dict[us] Roraer, die Dompropst Heinrich und das Domkapitel Salzburg in Petting (2) und andernorts schwer geschädigt hatten, wofür sie und ihre Komplizen exkommuniziert worden waren, verpfänden ihr Gericht [iudicium] in Petting ab 25. Juli [St. Jakob] auf zwei Jahre an Erzbischof Rudolf [I.] von Salzburg. Falls Eckhard oder einer seiner Söhne dem Domkapitel innerhalb dieser Frist nicht 30 Pfund Salzburger Pfennige Schadensersatz leistet, hat der Erzbischof das Recht, das Gericht für diesen Betrag vom Domkapitel zu kaufen oder es dem Domkapitel zu überlassen. Empfänger: Salzburg: Domkapitel. Siegler: S: Tann, Eckhard d. Ä. von

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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