Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Getreuen Jobst Zenger zum Thanstein (Tannstain) und Jörg Topperer, Bürger zu Amberg, Irrungen gehalten haben, weswegen sie zum heutigen Tag vor seinen Räten verhört worden sind. Mit Zustimmung beider Parteien entscheiden die Räte, dass Jobst Zenger dem Jörg Topperer zu den 19 Gulden, die dieser von ihm empfangen hatte, noch weitere 36 Gulden geben soll. 10 Gulden hat Jobst vor dem Abschied zu entrichten, die anderen bis St. Michaelis [29.09.]. Dagegen soll Jörg Topperer seine gegen Michel Stigler erlangten Rechtsforderungen (recht) dem Zenger zustellen und für die Zahlungen quittieren. Die Parteien sollen damit geschlichtet sein, ihren Unwillen gegeneinander abstellen und eine Ausfertigung des Entscheids erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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