Lehenrevers des Hans Egen zu Dinkelsbühl gegen den Abt Andreas von Comburg über Güter und Gülten zu Enslingen samt einem Wasser und der oberen Kelter daselbst, genannt Theurers Kelter, gleich halb (mit inserierter erlangter Bewilligung des Übergangs dieser Lehenstücke auf seine Söhne und Töchter)