Papst Martin V. gestattet Johann Romel und Gertrud, dessen Ehefrau, auch an mit dem Bann belegten Orten bei verschlossenen Türen, ohne Läuten der Glocken und mit halblauter Stimme in ihrer und ihrer Hausgenossen Gegenwart Messe lesen und andere Gottes dienstliche Verrichtungen vornehmen zu lassen.