Der Lütticher Offizial verurteilt auf die Klage des Friedrich von Middachten, Kanonikers und Kantors von U. L. F. zu Aachen, wider Peter Scolocken, ständigen Vikar der Pfarrkirche zu Budell, welcher aus Congrua allein die Kathedralsteuer, das Zugemüse (obsorium) und die übrigen bischöflichen und Archidiakonalgefälle zu bestreiten hat, gleichwohl aber dieses Jahr deren Entrichtung hartnäckig unterlassen und dadurch die Beschlagnahme der Einkünfte der Pfarrkirche und des Zehntenteils, den der Kläger daselbst besitze, verschuldet habe, zur Berichtigung jener Abgabe binnen 60 Tagen, bei Strafe der Exkommunikation, und in die Prozeßkosten. Datum sub annis a nativitate domini Millesimo quadringentesimo quadragesimo, mensis Aprilis die vicesima prima, hora prime sen causarum de mane.