Erb- und Nachfolgestreit um das Zwangpanhaus zu Eilendorf (Kr. Aachen) zwischen dem Appellanten und seinen Schwestern und Schwägern. Der Appellant beansprucht als ältester Sohn des Martin Meeßen (gest. 11. März 1687) das Zwangpanhaus und den zu diesem Lehnsgut gehörigen Baumgarten, Zielhof genannt, ungeteilt, da es so Brauch in seiner Familie sei. Sein Oheim Hubert Meeßen habe als ältester Sohn des Bartholomäus (Mees) Meeßen das Panhaus zunächst allein besessen, das erst nach Huberts Tod an den jüngeren Bruder Martin Meeßen gefallen sei. Martin Meeßen habe aus reiner, brüderlicher Liebe seinen Schwestern 4250 Tlr. ausgezahlt; eine rechtliche Verpflichtung dazu habe nicht bestanden. Die Appellaten hatten 1687, als der Appellant mit einer Legation an den Reichshofrat nach Wien betraut war, das Zwangpanhaus in 9 gleiche Teile geteilt.
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Erb- und Nachfolgestreit um das Zwangpanhaus zu Eilendorf (Kr. Aachen) zwischen dem Appellanten und seinen Schwestern und Schwägern. Der Appellant beansprucht als ältester Sohn des Martin Meeßen (gest. 11. März 1687) das Zwangpanhaus und den zu diesem Lehnsgut gehörigen Baumgarten, Zielhof genannt, ungeteilt, da es so Brauch in seiner Familie sei. Sein Oheim Hubert Meeßen habe als ältester Sohn des Bartholomäus (Mees) Meeßen das Panhaus zunächst allein besessen, das erst nach Huberts Tod an den jüngeren Bruder Martin Meeßen gefallen sei. Martin Meeßen habe aus reiner, brüderlicher Liebe seinen Schwestern 4250 Tlr. ausgezahlt; eine rechtliche Verpflichtung dazu habe nicht bestanden. Die Appellaten hatten 1687, als der Appellant mit einer Legation an den Reichshofrat nach Wien betraut war, das Zwangpanhaus in 9 gleiche Teile geteilt.
AA 0627, 3680 - M 615/1667
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1693 - 1694 (1430 - 1694)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dr. Sigismund Meeßen (Mees), Sohn des Martin Meeßen und Syndikus des kgl. Stuhls und der freien Reichsstadt Aachen, (Kl.) Beklagter: Hermann Hackhausen zu Mausbach (Kr. Aachen) namens seiner Gattin Agnes Meeßen und Konsorten: Jakob von Wyler zu Aachen, Mattheis Peters zu Aachen namens seiner Gattin Agnes Meeßen, Elisabeth Meeßen, Anna Barbara Meeßen, Gertrud Meeßen, verwitwete Hahn, zu Aachen, Katharina Meeßen, Witwe des Hans Jakob Noppeney, zu Kornelimünster (Kr. Aachen) und Wilhelm Creitz (Kreitz) zu Brand (Stadt Aachen) als Vormund für die Kinder seines Bruders Gerhard Creitz und der Maria Meeßen mit Namen Philipp, Martin und Gerhard Creitz, (Bekl.) Prokuratoren (Kl..): Dr. Franz Henrich Krebs 1693 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1694 - Subst.: Lic. Johann Henrich Flender Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Abt Goswin Bertram von Kornelimünster 1687 - 1692 - 2. RKG 1693 - 1694 (1430 - 1694) Beweismittel: Lehnbrief des Winand von Ro(h)e von 1430 für Heingen (Henigen), Kellner zu Schönforst, betr. das Panhaus zu Eilendorf (Q 9). Zeugenaussagen (Q 15). Auflistung der Ritterlehngüter von Kornelimünster in den Herrlichkeiten Gressenich und Eilendorf (Q 23). Beschreibung: 2 Bde., 8 cm; Bd. I: 2,5 cm, 98 Bl., lose, Q 1 - 17, 19 - 25, 27 - 29, es fehlt Q 18; Bd. II: 5,5 cm, 322 Bl., gebunden, Q 26* (Priora). Vgl. auch RKG 3675 (M 609/1661) - 3678 (M 612/1664).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:09 MESZ