Erb- und Nachfolgestreit um das Zwangpanhaus zu Eilendorf (Kr. Aachen) zwischen dem Appellanten und seinen Schwestern und Schwägern. Der Appellant beansprucht als ältester Sohn des Martin Meeßen (gest. 11. März 1687) das Zwangpanhaus und den zu diesem Lehnsgut gehörigen Baumgarten, Zielhof genannt, ungeteilt, da es so Brauch in seiner Familie sei. Sein Oheim Hubert Meeßen habe als ältester Sohn des Bartholomäus (Mees) Meeßen das Panhaus zunächst allein besessen, das erst nach Huberts Tod an den jüngeren Bruder Martin Meeßen gefallen sei. Martin Meeßen habe aus reiner, brüderlicher Liebe seinen Schwestern 4250 Tlr. ausgezahlt; eine rechtliche Verpflichtung dazu habe nicht bestanden. Die Appellaten hatten 1687, als der Appellant mit einer Legation an den Reichshofrat nach Wien betraut war, das Zwangpanhaus in 9 gleiche Teile geteilt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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