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Eidesformel für Hermann Georg von Neuhof, Abt von Fulda. Hermann
Georg gelobt seinen festen Glauben an das Glaubensbekenntnis (symbolo
fidei), das...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1631-1640
[1638 August 14]
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (fehlt)
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eidesformel für Hermann Georg von Neuhof, Abt von Fulda. Hermann Georg gelobt seinen festen Glauben an das Glaubensbekenntnis (symbolo fidei), das vollständig wiedergegeben wird; darüberhinaus bekennt er seinen Glauben an die Überlieferung der Aposteln und der Kirche, die Gewohnheiten und Gesetze der Kirche, die Bibel in der Auslegung durch die katholische Kirche; die Kirche hat die Auslegungsgewalt über die heilige Schrift; er bekennt, dass es sieben von Christus eingesetzte Sakramente gibt: Taufe, Konfirmation, Eucharistie, Beichte, Letzte Ölung, Priesterweihe und Ehe; er bekennt seinen Glauben an die Lehre von der Erbsünde des Konzils von Trient; den Nutzen von Messen für Lebende und Verstorbene, an die Realpräsenz Gottes in der Eucharistie und die Transsubstantiationslehre; an das Fegefeuer, die Verehrung der Reliquien, die Kraft der Kirche zur Lossprechung von Sündenschuld; die Gesetze der Kirche und der ökumenischen Konzilien, insbesondere des Konzils von Trient; er verurteilt alle von der Kirche verurteilten Häresien. Außerhalb der katholischen Kirche kann kein Heil sein. Er gelobt dieses Bekenntnis auch von seinen Schutzbefohlenen zu fordern und entsprechend zu lehren. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Johann Jakob Latomus, Kleriker der Diözese Köln, Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität setzt eigenhändig ein Notarsinstrument über die Ablegung des Glaubensbekenntnisses durch Abt Hermann Georg auf. In Gegenwart von Fabio Chigi, Bischof von Nardò, päpstlicher Nuntius für das Rheinland und Niederdeutschland (per tractum Rheni et Inferioris Germaniae partes), mit der Befugnis eines Legatus de latere versehen, aufgrund einer Papsturkunde von 1638 Oktober 11 (anno incarnationis Dominicae millesimo sexcentesimo trigesimo octavo quinto Idus Octobris) mit an Hanfschnur anhängender Bleibulle, und in Gegenwart der Zeugen und des Johann [IV. Münch], Abt von St. Nikolai in Brauweiler, ist eine mit dem Fischerringsiegel besiegelte Breve für Hermann Georg [von Neuhof], gewählter Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, Abtprimas in Deutschland und Frankreich, durch den Prokurator Hermann Georgs vorgewiesen worden. Der Prokurator wies sich durch eine eigenhändige Urkunde Hermann Georgs mit dessen Siegel aus. Der Prokurator hat unter Kniebeugen und mit Berührung des Evangeliums in die Hand des Nuntius das geschuldete Glaubensbekenntnis für den Abt gemäß dem umseitig geforderten Formular (retroscriptam ex curia Romana sub plumbo clausam) geleistet; Abt Johann von Brauweiler spricht für Hermann Georg den Text mit angegebenen Abweichungen. Zeugen: Antonius Bichus, Guido von Pallagium. Ausstellungsort: Köln. Eigenhändige Unterschriften von Johann, Abt von Brauweiler und Fabio Chigi mit Ankündigung des Siegels des Nuntius. Notarszeichen. (... sub anno a nativitate eiusdem Domini nostri Iesu Christi millesimo sexcentesimo quadragesimo indictione nona die quidem Luna decima mensis Decembris circa horam decimam ante meridiem ante meridiem pontificatus autem sanctissimi in Christo Patris ac domini nostri domini Urbani divina providentia pape octavi anno decimo octavo ... Actam Colonie prout supra in aula residentiae benememorate domini nuncii apostolici) [1640 Dezember 10].
Vgl. hierzu auch Nr. 1846, 1847, 1848, 1849, 1850, 1851, 1852.
Unten rechts: Radour.
Unten links: X [grossi] / L. de Rocis pro rescribendario [?] / H. Gidofridi [?] / O X dan [?]
Unter dem Urkundentext: S. Ugolinus / I. Serra.
Auf der Rückseite: Forma professionis fidei.
Die Datierung folgt den Urkunde Nr. 1849 und 1851 in der auf das Eidformular Bezug genommen wird. Die von der päpstlichen Kanzlei übersandte Eidesformel wurde ohne Faltung einer Plica durch die an Hanfschnur befestigte Bleibulle verschlossen. Darauf weisen bereits die Urkunden Nr. 1849 und 1851 hin (formam quam sub bulla nostra mittimus introclusam).
Auf der Rückseite: Hermanni Georgii a Neuhoff abbatis nullius dioecesis.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.