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Friedrich, Kantor des Stifts Aschaffenburg in Mainzer Diözese, Doktor der Dekrete und durch Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, speziell für das nachbenannte Verfahren beauftragter Richter, bittet den Pleban des Heiligkreuz-Altars in der Mainzer Domkirche, die übrigen Plebane und Vizeplebane, öffentlichen Notare und Kleriker in Stadt und Diözese Mainz, Werner von Oppenheim (Oppenhein), Ewigvikar in der Mainzer Domkirche, öffentlich und peremptorisch vorzuladen auf Donnerstag nach Petri Kathedra [= 23. Februar] zum Vesperläuten (sub pulsu vesperarum) nach Mainz vor sein Gericht in den Hof seiner Behausung. Werner soll dort vernehmen, welche Kosten im Auftrag des Propsts der Aussteller in dem zwischen Werner und Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, anhängigen Verfahren um die durch den Tod des letzten Rektors Nikolaus genannt von Kronberg (Cronenberg) vakante Pfarrkirche in Wolfskehlen (Woluiskeln) Mainzer Diözese Heinrich beansprucht. Falls Werner nicht kommt, wird gegen ihn ohne neuerliche Ladung weiterverhandelt. Dieses Schreiben ist besiegelt zurückzugeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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