Kläger: Joachim Twestreng, Ratsherr, und Lucas von Spreckelsen, für sich und Elisabeth von Spreckelsen, Witwe des Peter von Spreckelsen, Ratsherr in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann de Greve in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati...revocatorii attentatorum sine clausula, nunc (1637) citationis ad videndeum se restitui, nunc (1639) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergericht und extrajudiziales Verfahren bei schwebendem judizialen Verfahren in einem Streit um die Priorität der Forderungen unter den Gläubigern des Falliten Johann Pincier und um die Einweisung in 46 Morgen Land des Falliten in der "neuen Loge" (eingedeichtes Land) zu Ritzebüttel; Hinweis des Klägers, dass nach einem Vergleich unter den Gläubigern das strittige Land bis zur gerichtlichen Entscheidung der Sache allen gemeinsam gehöre
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Kläger: Joachim Twestreng, Ratsherr, und Lucas von Spreckelsen, für sich und Elisabeth von Spreckelsen, Witwe des Peter von Spreckelsen, Ratsherr in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann de Greve in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati...revocatorii attentatorum sine clausula, nunc (1637) citationis ad videndeum se restitui, nunc (1639) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergericht und extrajudiziales Verfahren bei schwebendem judizialen Verfahren in einem Streit um die Priorität der Forderungen unter den Gläubigern des Falliten Johann Pincier und um die Einweisung in 46 Morgen Land des Falliten in der "neuen Loge" (eingedeichtes Land) zu Ritzebüttel; Hinweis des Klägers, dass nach einem Vergleich unter den Gläubigern das strittige Land bis zur gerichtlichen Entscheidung der Sache allen gemeinsam gehöre
211-2_S 72
S 4755
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1626-1641
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Vergenius (1634). Dr. Johann Ulrich Stieber (1637). Beklagter: Dr. Georg Goll. Nebenbeklagter: Lt. Johann Schaumberg.- Instanzen: 1. (Rat 1632). 2. Reichskammergericht 1634-1639 (1632-1641).- Darin: Obligation von 1626 des Johann Pincier über 6450 Reichstaler für den Beklagten unter Verpfändung des strittigen Landes in Ritzebüttel; Interims-Vergleich zwischen den Parteien 1629; Aktenstücke aus dem Prozess der Parteien 1634 vor dem Obergericht sowie eine Urkunde über die Rechtshängigkeit der Sache an diesem Gericht und eine Quittung über die gemäß Gerichtsbeschluss bezahlten Gelder; Aufstellung über Gerichtskosten 1634-1637.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11343 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:56 MEZ