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Gottfried Harscher, Domdechant, Johann Wildtgeferdt, Erzpriester, Leonhard Gießel, Vikare und Domherren zu Augsburg, Heinrich Langenmantel, Alt-Bm., und Leonhard Pister, B. zu Augsburg, entscheiden in einem Streit zwischen Kl. H. und Konrad von Freyberg gen. der Gaißschedel wegen der alten Freyberger Meßstiftung zu H. wie folgt: Konrad von Freyberg soll für sich und seine Erben auf die zu dieser Meßstiftung gehörigen Güter verzichten und dem Kl. eine Urkunde darüber ausstellen. Kl. H. soll vom Diözesanbischof diese Meßstiftung konfirmieren lassen. Nach der Konfirmation steht dem Kl. das "ius nominandi" zu. Das "ius praesentandi" üben Konrad von Freyberg, danach dessen Sohn Wilhelm aus. Nach deren Tod fällt auch dieses an Kl. H. Für die Einbußen, die Konrad von Freyberg wegen dieses Streites bis dahin erlitten hat, soll das Kl. ihm bis Weihnachten desselben Jahres 120 lb h in fl rh ortsüblicher Währung im Hause des Heinrich Langenmantel deponieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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